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25 Luzerner Gemeinden lehnen die Revision des Finanzausgleichs ab

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25 Luzerner Gemeinden lehnen die Revision des Finanzausgleichs ab

30. August 2024, 10:55 Uhr
Die Vorortsgemeinde Ebikon ist eine der Gemeinden, der die geplante Revision des Finanzausgleichs Sorgen bereitet. (Archivaufnahme)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Zwei Dutzend finanzschwache Luzerner Gemeinden lehnen die vom Luzerner Regierungsrat vorgeschlagene Revision des Finanzausgleichs ab. Die Vorlage sei unsolidarisch, weil sie den Kanton und die reichen Gemeinden auf Kosten der ärmeren finanziell entlaste, teilten sie am Freitag mit.

«Die vorgesehene Revision will, dass die finanzschwachen Gemeinden anteilsmässig nicht mehr gleich an den üppig sprudelnden Steuererträgen des Kantons und der finanzstarken Gemeinden beteiligt werden», kritisierten die Gemeinden. Die Kluft zwischen reichen und armen Gemeinden werde sich damit vertiefen.

Mit dem Finanzausgleich werden unter anderem die unterschiedlichen Ressourcen der Gemeinden ausgeglichen. Gemeinden, deren Steuerkraft unterdurchschnittlich ist, erhalten zum Ausgleich finanzielle Mittel aus dem Ressourcenausgleich. Der Regierungsrat will dessen Wachstum beschränken und deswegen die Mindestausstattung senken.

Dies ist nach Ansicht der 25 Gemeinden das Kernproblem. Heute profitieren Gemeinden, deren Steuerkraft unter 86,4 Prozent des kantonalen Durchschnitts liegt. Mit der Revision kann die Mindestausstattung bis auf 76,4 Prozent sinken.

Kleineres Kuchenstück

Die Nehmergemeinden sollen sich somit mit einem kleineren Stück am stark wachsenden Kuchen begnügen, lautete das Fazit der 25 Gemeinden. Sie fordern deswegen einen Verzicht auf die «unnötige Beschränkung des Wachstums des Ressourcenausgleichs».

Der Regierungsrat will den Finanzausgleich revidieren, weil die Finanzkraft von Luzern und Kriens stark steigt und die beiden Städte damit viel mehr in den Ressourcenausgleich zahlen müssten. Damit würde der Topf nach Ansicht der Regierung übermässig wachsen. Zu den finanziellen Auswirkungen hatte der Regierungsrat erklärt, dass die Empfängergemeinden trotz den Änderungen mehr Mittel als heute erhalten würden.

Bei den 25 Gemeinden, welche die Revision ablehnen, handelt es sich um Buchrain, Buttisholz, Dierikon, Doppleschwand, Ebikon, Emmen, Entlebuch, Ermensee, Escholzmatt-Marbach, Ettiswil, Fischbach, Flühli, Grossdietwil, Hasle, Hohenrain, Malters, Neuenkirch, Pfaffnau, Romoos, Schüpfheim, Schwarenzberg, Triengen, Ufhusen, Werthenstein und Wolhusen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 30. August 2024 10:55
aktualisiert: 30. August 2024 10:55