48-Jährige muss sich in Luzern wegen Matrizids verantworten
Sie sei mit ihrem früheren Verteidiger in einer Liebesbeziehung gewesen, was eine Interessenbeeinträchtigung darstelle. Es sei während dieser Zeit auf eine ungenügende Verteidigung zu schliessen.
Die Staatsanwaltschaft konterte, das sie darin ebenfalls einen potentiellen Interessenskonflikt erkannt und sofort reagiert habe. Es hätten jedoch keine Zweifel an einer wirksamen Verteidigung bestanden. Eine Streichung der Einvernahmeprotokolle setze eine schwerwiegende Verletzung der anwaltlichen Pflichten voraus. Eine solche liege nicht vor.
Die 48-Jährige soll im Januar 2020 einen Vergiftungsanschlag auf ihre Mutter verübt haben, welchen diese überlebte. Im April 2020 drang die Beschuldigte mutmasslich in das Haus der Mutter ein und tötete diese durch Erwürgen und stumpfe Gewalteinwirkung.