Absage des Alba-Festivals war laut Zürcher Gericht diskriminierend
Das Alba-Festival hätte im September 2021 auf der Hardturmbrache stattfinden sollen. Vor dem Hintergrund der damals grassierenden Corona-Pandemie entschied Fehr, die bereits erteilte Bewilligung für den zweitägigen Anlass wieder zurückzuziehen - weniger als 48 Stunden vor Festivalbeginn.
Das Festival richte sich «primär an eine stark betroffene Community», begründete die Regierung damals ihren Entscheid. «Erkenntnisse aus dem Contact Tracing wie auch das Update der Covid-Science-Task-Force zeigen, dass sich Ferienrückkehrer aus dem Balkan überdurchschnittlich oft mit Covid-19 infiziert haben.»
«Niemand verliert gerne vor Gericht»
Niemand verliere gerne vor Gericht, auch sie nicht, schrieb Fehr am Montag dazu auf LinkedIn. Sie sei dennoch froh über dieses Urteil. Es sei gut zu wissen, dass das Verwaltungsgericht bei Fragen der Diskriminierung einen strengen Massstab setze.
Auch die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus hatte die Zürcher Regierung damals kritisiert. Die Veranstalter des Festivals zogen schliesslich gegen den Regierungsrat vor Gericht.
Im Jahr darauf konnte das Alba-Festival schliesslich stattfinden. Austragungsort war das Hardturm-Areal. Im Jahr 2023 hatten die Veranstalter hingegen wieder Pech: Die Stadt Zürich erteilte die Bewilligung zu spät, so dass das Festival abgesagt werden musste.
Im Juni dieses Jahres konnte das albanisch-kosovarische Festival schliesslich ohne Nebengeräusche stattfinden, vom 21. bis am 23. Juni auf dem Kasernenareal. Mit über 20'000 Besucherinnen und Besuchern ist das Alba-Festival nach eigenen Angaben das grösste Open-Air-Festival für albanische und kosovarische Popmusik in Europa.