Alt Bundesrätin Sommaruga erinnert an Istanbul-Konvention
Bei der Konvention handelt es sich um ein Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt. Am 1. August 2014 trat es in Kraft. Die Schweiz trat 2018 bei.
«Die Vorstellung von einer Schweiz, in der Frauen und Mädchen ohne Angst und ohne Gewalt leben können, passt durchaus zu einem nationalen Feiertag», schrieb die Alt Bundesrätin weiter. Die Istanbul-Konvention besage, dass man Gewalt gegen Frauen nur beenden kann, wenn Frauen und Männer rechtlich und tatsächlich gleichgestellt sind.
Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sei von der Gleichstellung der Geschlechter daher nicht zu trennen. Um der Gewalt gegen Frauen ein Ende zu setzen, sei die gesamte Gesellschaft gefordert, so Sommaruga weiter.
Die Schweiz habe zwar die Gleichstellung der Geschlechter in der Verfassung verankert, doch in der konkreten Umsetzung gebe es noch einiges zu tun. Gerade die Tatsache, dass in der Schweiz Frauen nach wie vor weniger Lohn bekommen würden, mache deutlich, wie gross der Handlungsbedarf sei.
Als Präsidentin der Stiftung Equal-Salary sehe sie aber auch die positiven Beispiele, schrieb die Alt Bundesrätin: So zum Beispiel anhand von Unternehmern und Unternehmerinnen, die ihre Firma freiwillig auf Lohngleichheit überprüfen lassen würden. Auch dass die Schweiz das Sexualstrafrecht aufgrund der Konvention angepasst habe, sei ein positives Beispiel.