Anklage fordert in Zürich fünf Jahre Freiheitsstrafe für 21-Jährige
Die geforderte Notwehr hätte einen Freispruch zur Folge. Der Staatsanwalt anerkannte in seinem Plädoyer die Angst der Beschuldigten um das Leben der Mutter und ihr eigenes. Doch die Situation habe die Notwehr nicht mehr gerechtfertigt: Der Vater sei im Moment der Tat unbewaffnet gewesen. Er forderte aber mit fünf Jahren das gesetzlich vorgesehene Minimum für vorsätzliche Tötung.
Zur Tat war es am Morgen des 24. September 2020 in der Familienwohnung in Zürich-Wollishofen gekommen. Der Vater hatte die Mutter angeschossen und wollte sie würgen, als die Tochter dazukam. In Todesangst um die Mutter habe sie den grossen, kräftigen Mann weggestossen und die dort liegende Pistole gepackt. Als der Vater sich aufrichtete und drohte, alle umzubringen, schoss sie.