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Anteil gemeinnütziger Wohnungen in der Stadt leicht angestiegen

Wohnraumpolitik

Anteil gemeinnütziger Wohnungen in der Stadt leicht angestiegen

16. April 2024, 11:00 Uhr
Die Stadt Luzern muss bis Ende 2037 den Anteil Wohnungen, die nach Kriterien der Gemeinnützigkeit vermietet werden, auf 16 Prozent erhöhen.
© KEYSTONE/ENNIO LEANZA
Der Marktanteil des gemeinnützigen Wohnungsbaus liegt in der Stadt Luzern derzeit bei 13,8 Prozent, bis 2037 soll er 16 Prozent betragen. Auf dem Weg zum Ziel setzt die Stadt verschiedene Massnahmen um. Unter anderem beantragt der Stadtrat dem Parlament, die Gemeinnützige Stiftung für preisgünstigen Wohnraum (GSW) Luzern bis 2032 mit sechs Millionen Franken zu fördern.

Die Stadtluzerner Stimmbevölkerung hatte 2012 die Initiative «für zahlbaren Wohnraum» angenommen. Die Initiative verlangt, dass bis 2037 mindestens 16 Prozent des Wohnungsbestands der Stadt Luzern nach den Kriterien der Gemeinnützigkeit vermietet werden. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es laut Stadt jährlich rund 100 zusätzlichen gemeinnützigen Wohnungen.

Der Stadtrat legt dem Parlament alle fünf Jahre einen Controllingbericht zum Stand der Umsetzung der Initiative und eine Beurteilung seiner Wohnraumpolitik vor. 2017 lag der Anteil gemeinnütziger Wohnungen in der Stadt Luzern bei 13,4 Prozent.

Aus dem nun vorliegenden zweiten Controllingbericht, welcher die Stadt am Mittwoch präsentierte, geht hervor, dass der Marktanteil seit 2017 um 0,4 Prozentpunkte auf 13,8 Prozent erhöht wurde.

Der Stadtrat gibt sich optimistisch und erachtet die Erreichung des Initiativziels bis 2037 mit den bestehenden und ergänzten Massnahmen als realistisch, wie er im Bericht und Antrag an das Parlament festhält. Eine weitere Erhöhung des Marktanteils in den kommenden Jahren sei aufgrund zahlreicher bereits laufender Bauvorhaben absehbar.

Sechs Millionen für GSW

Zur zielgerichteten Weiterentwicklung der städtischen Wohnraumpolitik soll die GSW als zentrale Anbieterin von Wohnraum für Personen mit Zugangsproblemen zum Wohnungsmarkt auch künftig mit Beiträgen der Stadt in ihrer aktuellen Sanierungs- und Wachstumsstrategie gefördert werden, heisst es. Konkret bis 2032 mit sechs Millionen Franken.

Weiter soll das Luzerner Modell zur Baurechtsabgabe im Hinblick auf aktuelle Herausforderungen evaluiert und mit einer Praxis für Baurechtserneuerungen ergänzt werden, wie es weiter heisst. Das städtische Wohnungsportfolio soll zudem auf mögliche Baurechtsabgaben an gemeinnützige Bauträgerschaften geprüft werden. Für die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus sei es zentral, dass die grossen städtischen Baulandreserven in den nächsten Jahren optimal für eine Baurechtsabgabe vorbereitet würden, heisst es.

Quelle: sda
veröffentlicht: 16. April 2024 11:00
aktualisiert: 16. April 2024 11:00