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Auflösung der Kollaturverpflichtung St. Urban kostet 7,5 Millionen

Katholische Kirche

Auflösung der Kollaturverpflichtung St. Urban kostet 7,5 Millionen

22. Oktober 2024, 00:01 Uhr
Das Regierungsgebäude des Kantons Luzern. Dieser soll die katholische Kirchgemeinde St. Urban für die Auflösung der Kollaturverpflichtung entschädigen. (Archivaufnahme9
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Künftig soll die katholische Kirchgemeinde St. Urban und nicht mehr der Kanton Luzern die Seelsorge vor Ort sicherstellen und finanzieren. Die Kirchgemeinde soll aber für die Auflösung der sogenannten Kollaturverpflichtung im Umfang von 7,5 Millionen Franken entschädigt werden.

Diese Einmalzahlung entspricht einer jährlichen Entschädigung von 340'000 Franken während 22 Jahren, wie dem am Dienstag publizierten Kreditantrag des Regierungsrats an den Kantonsrat zu entnehmen ist. Die Summe setzt sich aus den Personal-, den Sach- und den Nebenkosten zusammen, die für die Seelsorge anfallen. Nicht eingerechnet sind die Kosten für die Verwaltung der Kirchgemeinde.

Grundlage für diese 22-fache jährliche Entschädigung ist das Kollaturgesetz von 1869. Die Höhe der jährlichen Entschädigung sei dabei in Verhandlungen zwischen dem Kanton und der katholischen Kirchgemeinde bestimmt worden, erklärte der Regierungsrat.

Die Vereinbarung, die der Kanton mit der Kirchgemeinde zur Auflösung der Kollaturverpflichtung getroffen hat, sieht zudem vor, dass die Kirchgemeinde die Klosterkirche, die Sakristei und weitere Räume weiterhin kostenlos nutzen kann. Der Regierungsrat begründet dies mit der kulturhistorischen Bedeutung der Klosteranlage. Neu muss die Kirchgemeinde aber für die effektiven Nebenkosten aufkommen.

Die Einmalzahlung muss vom Kantonsrat bewilligt werden und untersteht dem fakultativen Referendum. Bei einer Ablehnung würde die Kollaturverpflichtung weiterbestehen, erklärte der Regierungsrat.

Der Kanton Luzern hatte 1848 das Kloster St. Urban aufgehoben. Er verpflichtete sich damals dazu, die für den Gottesdienst genutzten Gebäude zu unterhalten und die Seelsorge sicherzustellen.

Umgesetzt wurde diese Aufgabe von der psychiatrischen Klinik St. Urban, welche die Klosteranlage nutzt. Die heutige Luzerner Psychiatrie AG will diese Aufgabe abgeben. In der Folge entschied der Regierungsrat, die Kollaturverpflichtung aufzulösen. Dank dieser erhob die katholische Kirchgemeinde St. Urban bislang keine Kirchensteuern. Diese privilegierte Stellung der Katholiken von St. Urban geht damit zu Ende.

Quelle: sda
veröffentlicht: 22. Oktober 2024 00:01
aktualisiert: 22. Oktober 2024 00:01