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Ausserrhoder Kantonsrat schliesst Lücke bei Gewässerraumgesetz

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Ausserrhoder Kantonsrat schliesst Lücke bei Gewässerraumgesetz

23. September 2024, 13:39 Uhr
Der Kantonsrat von Appenzell Ausserrhoden tagte am Montag in Herisau. (Archivbild)
© KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
Am Montag hat der Kantonsrat von Appenzell Ausserrhoden das Gesetz über den Gewässerraum und den Schutz vor Naturereignissen in erster Lesung gutgeheissen. Mit sechs Jahren Verspätung geht der Kanton die Aufgabe des Bundes an, die Gewässerräume verbindlich festzulegen.

Der Bund verlangt von den Kantonen, die Gewässerräume gemäss Bundesvorgaben zu definieren. Dabei soll etwa festgehalten werden, in welchen Abständen zu Bächen, Flüssen und Seen noch gebaut werden darf.

Am Montag behandelte nun das Kantonsgericht eine entsprechende Vorlage. Damit sollen die Bundesvorgaben ins kantonale Recht überführt werden. Betroffen von Anpassungen sind vier Gesetze: das kantonale Baugesetz, das Wasserbaugesetz, das Umwelt- und Gewässerschutzgesetz sowie das Waldgesetz.

Der Raum für die Gewässer soll verbindlich ausgeschieden, Bestimmungen zu Hochwasserschutz, Revitalisierungen und zum Schutz vor Naturgewalten geregelt werden.

Betroffen seien hauptsächlich Landwirtschaftsbetriebe, Grundeigentümer und Immobilienbesitzer, wie aus den Reihen des Rates erwähnt wurde. Unterstrichen wurde auch, dass es für den Kanton kaum Handlungsspielraum gebe.

Der Kantonsrat hiess das Geschäft mit seinen verschiedenen Erlassen schliesslich ohne Gegenstimme gut. An einer zweiten Lesung wird er sich ein weiteres Mal damit befassen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 23. September 2024 13:39
aktualisiert: 23. September 2024 13:39