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Bau einer Passerelle im Auengebiet Pfynwald VS ist nicht zulässig

Bundesgericht

Bau einer Passerelle im Auengebiet Pfynwald VS ist nicht zulässig

20. November 2024, 12:00 Uhr
Der Kanton Wallis ist mit einer Beschwerde vor Bundesgericht abgeblitzt. (Archivbild)
© KEYSTONE/LAURENT GILLIERON
Die im Rahmen der Arbeiten an der Autobahn A9 zwischen Siders und Gampel (VS) geplante Passerelle über die Rhone im Pfynwald ist vom Tisch. Das Bundesgericht hat die Beschwerden des Kantons Wallis und der Munizipal- und Burgergemeinde Salgesch abgewiesen.

Der Pfynwald ist im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung aufgeführt. Dieser Kiefernwald ist auch ein Auengebiet von nationaler Bedeutung, das sich im Regionalen Naturpark Pfyn-Finges befindet.

Das Bundesgericht ist in einem am Mittwoch publizierten Urteil zum Schluss gelangt, dass die 280 Meter lange Passerelle für die Besucherlenkung nicht erforderlich und letztere mit anderen Mitteln zu erreichen sei. Die Akzeptanz für Einschränkungen zum Schutz des Gebiets könne durch einen Ausbau des Busangebots gefördert werden.

Laut Gericht ist nicht einsichtig, weshalb Strassen und Wege nur aufgehoben werden können, wenn eine Passerelle gebaut wird. Zudem sei nicht ausgeschlossen, dass sich das Problem von Einwirkungen lediglich verlagern könnte.

Quelle: sda
veröffentlicht: 20. November 2024 12:00
aktualisiert: 20. November 2024 12:00