Bei gewalttätigen Demonstrationen verlangt der Kanton Zürich Geld
Zahlen sollen künftig auch «Störer», also etwa randalierende Demonstrierende, wie es in dem am Donnerstag publizierten Beschluss heisst. Dies nach «Massgabe ihres konkreten Beitrags». Wer an einer entsprechenden Demo teilnimmt, ohne zu stören, wird finanziell nicht belangt.
Der Regierungsrat betont, dass nur ausserordentliche Polizeieinsätze verrechnet werden sollen. Verläuft eine Kundgebung friedlich, gehöre der Polizeieinsatz grundsätzlich zum Grundauftrag.
Allerdings zählt der Regierungsrat zu den ausserordentlichen Einsätzen auch Demonstrationen, die «aufgrund der Grösse den Grundauftrag sprengen». Wie genau diese Grösse definiert wird, ist nicht festgehalten.
Die Gemeinden müssen jeweils über die Bewilligungen entscheiden, der Regierungsrat greift nicht in die Gemeindeautonomie ein. Die Bewilligungspflicht erlaube es den Gemeinden, Auflagen zu prüfen und die Polizeieinsätze zu planen.
Der Beschluss geht nun an den Kantonsrat, der endgültig über die Umsetzung entscheiden wird. Das Zürcher Stimmvolk hatte den Gegenvorschlag zur SVP-Initiative am 3. März 2024 angenommen.