Bevölkerungsantrag will in Luzern Luxussanierungen verhindern
Der Bevölkerungsantrag wurde gemäss einer Mitteilung des regionalen Mieterinnen- und Mieterverbands vom Freitag 216 Mal unterschrieben. Gültig für das Zustandekommen sind 200 Unterschriften. Bevölkerungsanträge werden wie parlamentarische Vorstösse behandelt.
De Antrag verlangt, dass die Stadt Luzern sich dem kantonalen Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum unterstellt. Dann darf Wohnraum nur mit Bewilligung der Exekutive umgebaut werden, sofern die geplanten Massnahmen zu einem wesentlich höheren Mietzins führen. Auch der Abriss oder die Aufhebung von Wohnraum ist bewilligungspflichtig, nicht aber der ordentliche Unterhalt.
Der Mieterinnen- und Mieterverband begründet seine Forderung mit der derzeitigen Lage auf dem Wohnungsmarkt. Nur 1,14 Prozent des Wohnraums seien auf dem Immobilienmarkt verfügbar, teilte er mit. Die Mietzinsen sowie die Energiekosten würden steigen und das Wohnen für viele zu einer wirtschaftlichen Belastung machen.
Gemäss Mieterinnen- und Mieterverband hatte sich die Stadt Luzern bereits von 1990 bis 1998 dem Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum unterstellt. Es sei somit ein bewährtes Instrument, hiess es in der Mitteilung.