Bezirksgericht Dielsdorf spricht Waldbesetzer grösstenteils frei
Es ist unklar, wie sich die neun Personen überhaupt an der Besetzung beteiligt haben sollen, wie der Richter am Mittwoch bei der Urteilseröffnung sagte. Zwei Personen, die sich bei der Räumung auf Plattformen in den Bäumen befanden, wurden wegen Nichtbefolgen einer polizeilichen Anweisung mit 100 Franken Busse belegt.
Die anderen Beschuldigten seien ausserhalb des Camps angetroffen worden. Sie wollten etwa Kochutensilien im bereits polizeilich geräumten Lager abholen, sagte der Richter. Die Polizei habe keine Beweise für eine Beteiligung geliefert. Auch gebe es keine direkten Vorwürfe von der Gemeinde oder der Holzkorporation gegen die Beschuldigten.
Bauten waren illegal
Hauptsächlich verhandelt wurde der Vorwurf der Gehilfenschaft zur Übertretung des Waldgesetzes. Dafür waren die Aktivistinnen und Aktivisten vom Statthalteramt noch mit Bussen von 750 bis 1000 Franken belegt worden.
Illegal waren die Bauten im Rümlanger Wald durchaus, sagte der Richter. Doch wer Zelte, Baumhütten, mehrere Bretterstege, eine «Wildlife-Toilette» und ein Sanitätszelt errichtet habe, sei offen. Ebenso wer die benötigten Materialien unbefugt mit Motorfahrzeugen in den Wald transportiert, erstellt oder dabei geholfen hatte, bleibe offen. Den Beschuldigten könne das nicht nachgewiesen werden.
Elf Personen in Wald angetroffen
Die Beschuldigten tauchten nicht vor Gericht auf. Da sie keine Aussagen zu den Vorwürfen machen wollten, dispensierte sie der Richter. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Insgesamt traf die Polizei noch elf Personen im Wald an. Die anderen beiden Verfahren gegen zwei Jugendliche wurden eingestellt.
Parallel laufen Einsprachen beim Verwaltungsgericht. Dort klagen Aktivisten gegen Kosten, die ihnen für den Polizeieinsatz auferlegt wurden.
Das Kollektiv «Wald statt Schutt» besetzte den Wald im April 2023, um gegen den geplanten Ausbau einer Deponie zu protestieren.