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Bündner Gemeinden sollen Kosten für Fahrende solidarisch teilen

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Bündner Gemeinden sollen Kosten für Fahrende solidarisch teilen

8. August 2024, 16:02 Uhr
Fahrende auf einem Standplatz im Kanton Waadt. In Graubünden will die Kantonsregierung Schweizer Fahrenden genügend solcher bewilligter Standplätze zur Verfügung stellen. (Archivbild)
© KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT
Allfällige Sozialkosten für Schweizerinnen und Schweizer mit fahrender Lebensweise sollen neu solidarisch von allen Bündner Gemeinden getragen werden. Dieses Ziel verfolgt die Kantonsregierung mit einer Gesetzesrevision.

Allfällige Unterstützungsleistungen für sogenannte Fahrende sollen kein Kriterium mehr beim Entscheid einer Gemeinde sein, ob auf ihrem Gebiet ein Durchgangs- oder Standplatz angeboten wird. Das teilte die Regierung am Donnerstag mit. Mit einer Teilrevision des Gesetzes über die Unterstützung Bedürftiger will sie eine solidarische Kostenverteilung der allfälligen Sozialhilfekosten auf alle Gemeinden erreichen.

Gemeinden, die über einen Durchgangs- oder Standplatz für Fahrende mit Schweizer Nationalität verfügen und Unterstützungsleistungen erbringen, sollen diese Kosten beim Kanton geltend machen können. Dieser würde die Kosten zunächst übernehmen und im folgenden Jahr anhand der Bevölkerungszahl auf alle Gemeinden verteilen.

Der Regierung sei es ein Anliegen, langfristig ein genügendes Angebot an Durchgangs- und Standplätzen für Schweizerinnen und Schweizer mit fahrender Lebensweise sicherzustellen, hiess es in der Mitteilung. So könne deren Tradition und Kultur bewahrt werden.

Quelle: sda
veröffentlicht: 8. August 2024 16:02
aktualisiert: 8. August 2024 16:02