Bündner Regierung plant Darlehen für Spitäler
Für die meisten Bündner Spitäler sei es wegen der fehlenden Kreditwürdigkeit praktisch ausgeschlossen, Darlehen zur Sicherstellung der Liquidität auf dem Kapitalmarkt zu beschaffen, teilte der Kanton am Dienstag mit.
Die Regierung will deshalb die Möglichkeit erhalten, den öffentlichen Spitälern im finanziellen Notfall Überbrückungsdarlehen zu gewähren. Sie schlägt dafür einen Rahmenverpflichtungskredit von 100 Millionen Franken vor.
Die Unterstützung ist allerdings an Bedingungen geknüpft. So müsste das Spital einen Massnahmenplan vorlegen und erklären, wie kurz- bis mittelfristig wieder ein positives Betriebsergebnis erreicht werden kann.
Mögliche Umwandlung in Gesundheitszentren
Die Darlehen seien primär für die Trägergemeinden der betroffenen Spitäler gedacht, heisst es weiter. Ohne die Unterstützung des Kantons müssten die Gemeinden in Krisenlagen selber für ihre Spitäler einstehen.
Die Kommunen sollten sich aber mit 50 Prozent an allfälligen Verlusten aus der Gewährung der Darlehen beteiligen. Deshalb müsste jeweils zuerst die Mehrheit der Gemeinden in der Gesundheitsversorgungsregion der finanziellen Hilfe zustimmen.
Weiter will die Regierung die Möglichkeit schaffen, dass die Regionen bei Bedarf ihre Spitäler in Gesundheitszentren umwandeln können. Die Folge wäre, dass an den Standorten nur noch ambulante Leistungen erbracht werden dürfen. Für die Umwandlung bräuchte es einen Mehrheitsentscheid der Stimmberechtigten in der jeweiligen Region.
All diese Änderungen sind Teil einer Gesetzesrevision, zu der nun die Anhörung begonnen hat. Diese dauert bis am 16. Dezember.