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Bündner Regierung plant Darlehen für Spitäler

Gesundheitswesen

Bündner Regierung plant Darlehen für Spitäler

12. November 2024, 11:06 Uhr
Die Bündner Regierung will die im ganzen Kanton verteilten Spitäler notfalls mit Darlehen unterstützen können . Archivbild)
© KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
Die Bündner Regierung will für den Erhalt der dezentralen Gesundheitsversorgungen im Kanton den Spitälern Überbrückungsdarlehen gewähren können. Vorgeschlagen wird ein Kreditrahmen von insgesamt 100 Millionen Franken. Die Vorlage geht nun in die Anhörung.

Für die meisten Bündner Spitäler sei es wegen der fehlenden Kreditwürdigkeit praktisch ausgeschlossen, Darlehen zur Sicherstellung der Liquidität auf dem Kapitalmarkt zu beschaffen, teilte der Kanton am Dienstag mit.

Die Regierung will deshalb die Möglichkeit erhalten, den öffentlichen Spitälern im finanziellen Notfall Überbrückungsdarlehen zu gewähren. Sie schlägt dafür einen Rahmenverpflichtungskredit von 100 Millionen Franken vor.

Die Unterstützung ist allerdings an Bedingungen geknüpft. So müsste das Spital einen Massnahmenplan vorlegen und erklären, wie kurz- bis mittelfristig wieder ein positives Betriebsergebnis erreicht werden kann.

Mögliche Umwandlung in Gesundheitszentren

Die Darlehen seien primär für die Trägergemeinden der betroffenen Spitäler gedacht, heisst es weiter. Ohne die Unterstützung des Kantons müssten die Gemeinden in Krisenlagen selber für ihre Spitäler einstehen.

Die Kommunen sollten sich aber mit 50 Prozent an allfälligen Verlusten aus der Gewährung der Darlehen beteiligen. Deshalb müsste jeweils zuerst die Mehrheit der Gemeinden in der Gesundheitsversorgungsregion der finanziellen Hilfe zustimmen.

Weiter will die Regierung die Möglichkeit schaffen, dass die Regionen bei Bedarf ihre Spitäler in Gesundheitszentren umwandeln können. Die Folge wäre, dass an den Standorten nur noch ambulante Leistungen erbracht werden dürfen. Für die Umwandlung bräuchte es einen Mehrheitsentscheid der Stimmberechtigten in der jeweiligen Region.

All diese Änderungen sind Teil einer Gesetzesrevision, zu der nun die Anhörung begonnen hat. Diese dauert bis am 16. Dezember.

Quelle: sda
veröffentlicht: 12. November 2024 11:06
aktualisiert: 12. November 2024 11:06