Bund kann laut Experten bis 2030 rund 5 Milliarden Franken sparen
Die im Frühjahr eingesetzte Expertengruppe ortet bis ins Jahr 2030 bis zu 5 Milliarden Franken Sparpotenzial im Bundeshaushalt. Der entsprechende Bericht ist am Donnerstag veröffentlicht worden. Tags zuvor nahm der Bundesrat dessen Schlussforderungen entgegen und führte eine erste Diskussion dazu.
Die Expertengruppe präsentiert konkrete Massnahmen in allen Aufgabengebieten und verweist auf Bereiche mit Reformbedarf. Zudem schlägt sie Kürzungen im Eigenbereich der Bundesverwaltung im Umfang von 0,2 bis 0,3 Milliarden Franken vor.
Alle Bereiche unter die Lupe genommen
Gemäss Bericht könnten im Jahr 2027 rund 1,7 Milliarden und im Jahr 2030 rund 2 Milliarden Franken mit Massnahmen in der Migrationspolitik, der Klima- und Energiepolitik sowie bei der Verkehrsinfrastruktur eingespart werden. Aktuelle Subventionen - beispielsweise die Förderung des Güterverkehrs - sollen hinterfragt oder Fonds-Einlagen gekürzt werden.
Zudem sieht das Gremium ein Sparpotenzial von 1,3 Milliarden (2027) respektive 1,5 Milliarden Franken (2030) dort, wo der Bund im Zuständigkeitsbereich der Kantone aktiv geworden ist - beispielsweise bei der Kita-Betreuung. Weitere Einsparungen von 0,2 bis 0,4 Milliarden Franken könnten mit einer Dämpfung des Ausgabenwachstums bei der sozialen Wohlfahrt erreicht werden.
Mit der Kürzung und Streichung kleinerer Subventionen liegt ausserdem ein Ausgabenminus von 0,1 Milliarden Franken drin, wie die Expertengruppe schreibt. 0,3 bis 0,6 Milliarden Franken könnten zusätzlich mit einer Neupriorisierung von Ausgaben eingespart werden.
Politische Auseinandersetzung beginnt
Auf Basis der Vorschläge der Expertengruppe sollen laut dem Bundesrat erste Entlastungen des Haushalts ab den Jahren 2026 und 2027 realisiert werden. Aus heutiger Sicht erachtet der Bundesrat ab 2027 ein Entlastungsvolumen von 3 bis 3,5 Milliarden Franken als notwendig. Ab 2030 steigt das notwendige Entlastungsvolumen auf 4 bis 4,5 Milliarden Franken pro Jahr.
In den kommenden Tagen werden Runde Tische mit Kantonen, politischen Parteien und Sozialpartnern einberufen. Schon Ende September soll dann das weitere Vorgehen festgelegt werden. Voraussichtlich im Januar wird der Bundesrat zu den definierten Massnahmen eine ordentliche Vernehmlassung durchführen. Darüber entscheiden wird schliesslich das Parlament.