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Bundesgericht bestätigt Aus für Bassersdorfer Entsorgungshof

Abfallentsorgung

Bundesgericht bestätigt Aus für Bassersdorfer Entsorgungshof

28. Mai 2024, 12:00 Uhr
Der Kanton Zürich kann die Schliessung einer Sammelstelle in Bassersdorf anordnen: Das Bundesgericht gewährt einer Beschwerde keine aufschiebende Wirkung. (Symbolbild)
© Keystone/JEAN-CHRISTOPHE BOTT
Ein Entsorgungszentrum in Bassersdorf muss schliessen: Einen Aufschub erhalten die Betreiber nicht - sie haben sich laut Bundesgericht zu oft über Anordnungen des Kantons hinweggesetzt.

Ende 2023 hätte die Sammelstelle in Bassersdorf auf Geheiss des Kantons definitiv schliessen müssen - sie blieb aber offen, wie eine Kontrolle am 18. Januar 2024 zeigte. Da drohte der Kanton, die Schliessung des Betriebs anzuordnen, wie aus einem Urteil des Bundesgerichts hervorgeht, das am Dienstag veröffentlicht wurde.

«Nie was passiert»

Die Betreiber der Sammelstelle konnten dies nicht verstehen: Sie hatten bereits im vergangenen Jahr gegen den Schliessungsentscheid per Ende 2023 eine Beschwerde eingelegt und eine Verlängerung bis mindestens Ende 2024 verlangt. Bis das Verwaltungsgericht darüber befunden habe, müsse doch abgewartet werden, brachten sie vor.

Denn die Sammelstelle sei ein wesentliches Standbein ihres Betriebs. Eine Schliessung würde das Unternehmen zumindest teilweise ruinieren und könnte dreissig Personen den Job kosten. Zudem würden die Abfälle korrekt gelagert und entsorgt. Während des 20-jährigen Betriebs sei nie etwas passiert.

Doch das Bundesgericht kam - wie bereits zuvor das kantonale Verwaltungsgericht - zu einem anderen Schluss und gewährte keine sogenannte vorsorglichen Massnahme. Die Gebäude und die Nutzung seien nicht zonenkonform, heisst es im Urteil. Dies spielte aber nur eine Nebenrolle - für das Bundesgericht war das Verhalten der Betreiber «von ungleich grösserer Bedeutung».

Unklare Situation zur Entwässerung

Denn der Kanton hatte es den Betreibern wegen einer unklaren Situation zur Entwässerung verboten, gefährliche Abfälle entgegenzunehmen. Bei der unangemeldeten Kontrolle wurden gemäss Urteil aber auch explizit untersagte Bleiakkumulatoren, Lack- und Farbabfälle sowie Lithiumbatterien gefunden.

Zudem hatte der Kanton bereits 2018 angekündigt, die Bewilligung für das Entsorgungszentrum nicht zu verlängern. Es blieb aber auch nach deren Ablauf über das Jahr 2020 hinaus in Betrieb. Um einen allfälligen Umzug an einen anderen Standort zu ermöglichen, verlängerte der Kanton die Bewilligung dann zweimal, letztmals bis Ende 2023.

Die Betreiber hätten damit «wiederholt behördliche Anordnungen, die dem Schutz von Polizeigütern und insbesondere der Gewährleistung des Gewässerschutzes dienen, missachtet», heisst es im Urteil. Es sei vor diesem Hintergrund haltbar, wenn diesen öffentlichen Interessen mehr Gewicht beigemessen werde als dem wirtschaftlichen Schaden, der den Betreibern durch eine Betriebsschliessung entstehe.

Das Bundesgericht lehnte damit das Gesuch der Betreiber ab, bis zum Vorliegen des Verwaltungsgerichtsurteils die Gebäude in der Reservezone zu erhalten und weiterhin Abfälle entgegenzunehmen. Über den Inhalt der eigentlichen Beschwerde ist damit noch nicht entschieden.

(Urteil 1C_188/2024 vom 10. Mai 2024)

Quelle: sda
veröffentlicht: 28. Mai 2024 12:00
aktualisiert: 28. Mai 2024 12:00