Bundesgericht lässt Strafverfahren gegen Zürcher Notar zu
Der Amtsnotar hatte als Erbenvertreter die Betreuung eines Nachlasses übernommen. Er habe seine Arbeit schlecht gemacht und ihr Erbe geschädigt, kritisierte eine Erbin und reichte Strafanzeige ein.
Das Zürcher Obergericht ermächtigte die Staatsanwaltschaft aber nicht, tätig zu werden: Es lasse sich kein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten herleiten, begründete es. Bei den festgestellten Pflichtverletzungen sei von fahrlässigen Versäumnissen des überlasteten Notars auszugehen
Für das Bundesgericht greift diese Begründung aber zu kurz: Angesichts der Pflichtverletzungen könne nicht auf eine offensichtliche Straflosigkeit des Notars geschlossen werden. Das Bundesgericht ermächtigt deshalb die Staatsanwaltschaft, nun doch ein Verfahren zu eröffnen. (Urteil 1C-454/2022 vom 29.12.2023)