Bundesrat harmonisiert Anforderungen an gymnasiale Maturität
Er verabschiedete eine entsprechende Revision der gymnasialen Maturität. Diese beinhaltet auch eine verbindliche Mindestdauer von vier Jahren zur Matur. Zudem sollen Schülerinnen- und Schüleraustausche gefördert werden.
Die heute geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur gymnasialen Matur stammen aus dem Jahr 1995. Eine Aktualisierung sei nötig, um den Zugang zu Hochschulen langfristig zu gewährleisten, schrieb der Bundesrat. In der Vernehmlassung war die Totalrevision der Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) und der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Kantonen über die Ankerkennung von Maturitätszeugnissen positiv aufgenommen worden.
Alle revidierten Texte - Verordnung und Reglement, Vereinbarung sowie Rahmenlehrplan - sollen am 1. August 2024 in Kraft treten.