Bundesrats-Rede im Radio SRF verstiess nicht gegen Programmvorgaben
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hielt in ihrem Entscheid vom September 2022 fest, das im Radio- und Fernseh-Gesetz festgehaltene Vielfaltsgebot gelte auch für Sendungen, die einen Bezug zu einem anstehenden Urnengang haben.
Die SRG verbreite Ansprachen des Bundesrats auf freiwilliger Basis und trage die Verantwortung dafür. Die Rede sei unausgewogen gewesen und dem Referendumskomitee sei nicht eine gleichwertige Möglichkeit eingeräumt worden.
Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun aufgehoben. Das Vielfaltsgebot gelte zwar für Ansprachen von Bundesräten, es sei aber weniger streng anzuwenden. Zudem sei die Rede in eine breite Berichterstattung eingebettet gewesen. Die Stimmberechtigten könnten sich trotzdem eine eigene Meinung bilden.