Deutscher Zoll stoppt Einfuhr von Kunstrasen aus Schweizer Stadion
Dies teilte das Hauptzollamt in Lörrach am Freitag mit. Die Ladung des Transports wurde bei der Abfertigung an der deutsch-schweizerischen Grenze, anders als in den Begleitpapieren angegeben, als Abfall eingestuft. Nach Angaben des Zolls sollte der ausgediente Kunstrasen laut Anmeldung zur Wiederaufbereitung nach Deutschland gebracht werden.
Zollbeamte stellten bei einer Begutachtung allerdings fest, dass das Material erheblich verschmutzt war. Darüber hinaus enthielt der Rasen noch von Reste von Leim, Kunststoff und verdichtetem Gummigranulat. Insgesamt war er demnach zur Aufbereitung nicht mehr geeignet und wurde als Abfall eingestuft. Die Einfuhr wurde daher aufgrund einer Entscheidung der zuständigen Fachbehörde vom Zoll untersagt.
Der Kunstrasentransport aus dem Nachbarland wurde demnach am 20. September kontrolliert. Genauere Angaben zu dem Fussballverein, aus dessen Stadion das Material stammte, machte der Zoll nicht. Es handle sich um einen «bekannten Erstligafussballverein», hiess es lediglich. Verantwortlich für den Transport war demnach ein ebenfalls nicht näher genanntes Schweizer Exportunternehmen.
Aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes würden die Ein- und Ausfuhr von privaten und gewerblichen Abfällen intensiv überwacht, betonte der Zoll. Es gebe einheitliche EU-Regeln, die durch nationale Vorgaben ergänzt würden.