Bundesstrafgericht
Duzen des Clan-Chefs widerlegt laut Verteidiger Mafia-Zugehörigkeit
Der Verteidiger legt das «Du» zwischen seinem Mandanten und dem Clan-Chef im 'Ndrangheta-Prozess als Beweis gegen die Mafia-Zugehörigkeit aus.
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Dass der Angeklagte das Oberhaupt des 'Ndrangheta-Clans geduzt habe, widerlege dessen Zugehörigkeit zur Mafia. Dies erklärte der Verteidiger in seinem Plädoyer vor Bundesstrafgericht.
Das «Du» werde in Mafiakreisen nie gebraucht, erklärte der Verteidiger am Donnerstag in Bellinzona. Die Tatsache, dass sein Mandant das Clan-Oberhaupt geduzt habe, beweise vielmehr, dass der Angeklagte eben nicht Teil der kriminellen Organisation gewesen sei, so der Verteidiger.