EGMR: Verein Klimaseniorinnen erfolgreich in Strassburg
Der EGMR ist in seinem am Dienstag öffentlich bekannt gegebenen Urteil zum Schluss gelangt, dass der Verein zur Beschwerde zugelassen ist, nicht aber die vier Einzelklägerinnen. Die Grosse Kammer hat die Schweiz wegen Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) und 6 (Recht auf ein faires Verfahren) verurteilt.
Der die gesamte Menschheit betreffende Klimawandel erlaube die Zulassung von Beschwerden von Organisationen, die im Bereich von Klimafragen aktiv seien. Ihr Ziel müsse sein, ihre Mitglieder vor den Folgen des Klimawandels zu schützen und im Sinne dieser zu handeln.
Das Nichteintreten auf die Beschwerde der Einzelklägerinnen erklärte die Grosse Kammer des EGMR damit, dass Einzelpersonen ihren so genannten Opferstatus in Bezug auf die Untätigkeit eines Staates konkret aufzeigen müssen.
Der Gerichtshof hielt weiter fest, dass die Schweiz keine ausreichende und überzeugende Argumente dargelegt habe, warum sie die Beschwerde des Vereins Klimaseniorinnen nicht habe eintreten wollen.