Ehemaliges Personal der Stadt Luzern soll höhere Rente erhalten
Der Stadtrat begründete die Rentenerhöhung in einer Mitteilung vom Montag mit der Teuerung, welche 2023 2,1 Prozent betragen habe. Eine Teuerung von über 2 Prozent sei für die Rentnerinnen und Rentner «deutlich spürbar». Für sie sei es schwierig, mit einem Kaufkraftverlust umzugehen, denn sie könnten ihre Einkommenssituation kaum beeinflussen.
Die Pensionskasse könnte keinen Teuerungsausgleich gewähren, weil sie dafür nicht genügend Reserven habe, hielt der Stadtrat fest. Gleichzeitig gebe es eine «erfreuliche Steigerung der Steuereinnahmen», so dass «ausnahmsweise» eine Teuerungszulage auf den Renten des ehemaligen Personals gerechtfertigt sei.
Das Deckungskapital des ehemaligen Stadtpersonals beträgt bei der Pensionskasse 366 Millionen Franken. Für einen Teuerungsausgleich von 1,0 Prozent muss die Stadt der Pensionskasse somit 3,7 Millionen Franken zahlen.
Der Grosse Stadtrat berät die Vorlage voraussichtlich am 21. März 2024. Der Teuerungsausgleich unterliegt dem fakultativen Referendum. Wird dieses nicht ergriffen, dürften die höheren Renten den etwas mehr als tausend Rentnerinnen und Rentner ab 1. Juni 2024 ausbezahlt werden.