Erfolg für Kanton Thurgau im Sanierungsstreit um Raduner-Gelände
Die Firma Raduner betrieb bis 1989 einen Textilveredelungsbetrieb in Horn TG. Nach dem Verkauf der letzten Liegenschaft Ende März 2009 beschloss die Gesellschaft ihre Liquidation. Rund fünf Jahre später wurde auf Gesuch der Firma hin ein Konkursverfahren eröffnet. Damit war die Frage der Sanierung der Böden jedoch nicht vom Tisch.
Der Kanton hatte bereits 2011 einen Schlüssel für die Sanierungskosten verfügt. Das Unternehmen sollte als Verursacherin der Verschmutzung 90 Prozent der Kosten tragen. Mit dem nun rechtskräftigen Kollokationsplan sind die Gelder dafür sichergestellt. Ein Kollokationsplan listet im Konkursverfahren die Forderungen der Gläubiger nach Prioritäten auf.
Weil die genauen Kosten für die Sanierung noch nicht feststehen, durfte die Vorinstanz diese schätzen, wie das Bundesgericht in einem am Montag veröffentlichten Entscheid festhält. Es hat die Verfassungsbeschwerde in diesem und in weiteren Punkten abgewiesen. (Urteil 5A_137/2024 vom 12.12.2024)