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Erfolg für Kanton Thurgau im Sanierungsstreit um Raduner-Gelände

Bundesgericht

Erfolg für Kanton Thurgau im Sanierungsstreit um Raduner-Gelände

20. Januar 2025, 12:00 Uhr
Im November 2015 wurden die Zwillingskamine auf dem Raduner-Areal gesprengt. (Archivbild)
© KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
Die Forderung des Kantons Thurgau gegen die Konkursmasse der früheren Firma Raduner von rund 14 Millionen Franken ist rechtmässig. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Ex-Verwaltungsratspräsidenten abgewiesen. Mit dem Geld sollen die mit Chemikalien verschmutzten Parzellen des früheren Firmengeländes saniert werden.

Die Firma Raduner betrieb bis 1989 einen Textilveredelungsbetrieb in Horn TG. Nach dem Verkauf der letzten Liegenschaft Ende März 2009 beschloss die Gesellschaft ihre Liquidation. Rund fünf Jahre später wurde auf Gesuch der Firma hin ein Konkursverfahren eröffnet. Damit war die Frage der Sanierung der Böden jedoch nicht vom Tisch.

Der Kanton hatte bereits 2011 einen Schlüssel für die Sanierungskosten verfügt. Das Unternehmen sollte als Verursacherin der Verschmutzung 90 Prozent der Kosten tragen. Mit dem nun rechtskräftigen Kollokationsplan sind die Gelder dafür sichergestellt. Ein Kollokationsplan listet im Konkursverfahren die Forderungen der Gläubiger nach Prioritäten auf.

Weil die genauen Kosten für die Sanierung noch nicht feststehen, durfte die Vorinstanz diese schätzen, wie das Bundesgericht in einem am Montag veröffentlichten Entscheid festhält. Es hat die Verfassungsbeschwerde in diesem und in weiteren Punkten abgewiesen. (Urteil 5A_137/2024 vom 12.12.2024)

Quelle: sda
veröffentlicht: 20. Januar 2025 12:00
aktualisiert: 20. Januar 2025 12:00