Förderung von erneuerbaren Energien per Gesetz in Glarus
Für diese Ziele sind Änderungen in der Bauverordnung und der Verordnung zum Energiegesetz nötig. Die Vorlagen können bis zum 19. Januar 2024 eingesehen und kommentiert werden, wie die Glarner Regierung am Freitag schrieb.
Die Änderungen sehen im Detail vor, erleichterte Baubewilligungsverfahren bei Luft-Wasser-Wärmepumpen einzusetzen. Künftig soll innerhalb der Bauzonen ein einfaches Meldeverfahren genügen. Die Verfahren können so um vier bis zu acht Wochen verkürzt werden.
Weiter sollen Betreiberinnen und Betreiber neuer Anlagen zur Produktion von erneuerbaren Energien keine Bewilligungsgebühren mehr bezahlen müssen. Dies betrifft Solaranlagen, fossilfrei betriebene Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen, Abwärme-Nutzungen der Kehrichtverbrennungsanlagen und die Energiegewinnung mit Wind. Die Gebühren für Wasserkraftwerke seien nicht tangiert, hiess es.