Foilen soll auf dem Sempacher- und Hallwilersee erlaubt sein
Auf Anfrage von Sportverbänden am Sempachersee tolerierte die Luzerner Polizei Segelbretter mit tragflügelähnlichen Vorrichtungen auf dem Sempachersee vorderhand, wie aus den am Montag veröffentlichten Vernehmlassungsunterlagen hervor geht.
Vorbehalten wurde die Anpassung der Verordnung auf 2024 hin. Mit der vorgesehenen Verordnungsänderung wird nun das Verbot von Tragflügelbooten auf motorisierte Tragflügelboote beschränkt.
Segelbretter mit tragflügelähnlichen Vorrichtungen, aber auch entsprechende Segelschiffe, sollen grundsätzlich auf dem Sempacher- und auf dem luzernischen Teil des Hallwilersees erlaubt werden. Bislang war die Nutzung nur auf dem Vierwaldstättersee erlaubt.
Es bestehe ein Interesse von Seiten der Sportverbände, diese Arten des Wassersports zu betreiben, heisst es weiter. Da Segelschiffe mit tragflügelähnlichen Vorrichtungen im Segelbetrieb ohne Motor verkehren, seien bei «bestimmungsgemässer und sorgfältiger Nutzung» die Auswirkungen auf die Umwelt gering, zumal weder Abgase austreten noch Lärm auftrete.
Zwar erreichten Segelschiffe mit tragflügelähnlichen Vorrichtungen eine höhere Endgeschwindigkeit als solche ohne diese Ausrüstung, doch erreicht diese in den seltensten Fällen die Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h auf dem Sempachersee, argumentiert die Regierung.
Mit der vorgesehenen Anpassung der Verordnung soll zudem zum Schutz der Gewässer vor Schadorganismen klargestellt werden, dass Schiffe, die zuvor in anderen Gewässern lagen, zu reinigen seien. Und für die Kleinschifffahrt auf der Reuss wird der nutzbare Bereich flussaufwärts bis zu den Sentibrücken in Luzern ausgeweitet. Bisher war er bis zu St.-Karli-Brücke freigegeben.