Frist für die Behandlung der Zuger Transparenzinitiative verlängert
Der Rat stimmte dem Antrag vorberatenden Kommission für die Fristerstreckung stillschweigend zu.
Kommissionspräsident Martin Zimmermann (GLP) sagte, die Abklärungen beanspruchten viel Zeit, und der Aufwand sei unterschätzt worden. Es zeichne sich ab, dass der Kantonsrat die zweimalige Beratung und die Schlussabstimmung nicht fristgerecht erledigen könne, hält die Kommission fest. Daher sei eine Fristerstreckung angezeigt.
Luzian Franzini sagte, die ALG unterstütze die Fristerstreckung «zähneknirschend». Künftig sollten aber solche Initiativbegehren schneller beantwortet werden. Regierungsrat Andreas Hostettler (FDP) gestand: «Ja, wir haben zu spät gestartet.»
Die Junge Alternative Zug (JA) hatte die Initiative im September 2019 lanciert. Wegen der Coronapandemie wurde das Sammeln der Unterschriften von der Strasse ins Internet verlegt. Im August 2022 reichten die Initianten schliesslich bei der Staatskanzlei 2030 beglaubigte Unterschriften ein. Im Kanton Zug braucht es für das Zustandekommen einer Initiative 1500 Unterschriften.
Die Initiative verlangt, dass Zuger Parteien Spenden Privater von über 5000 Franken und von Unternehmen von über 1000 Franken offenlegen müssen. Personen, die für ein öffentliches Amt kandidieren, sowie Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sollen ihre Interessensbindungen offenlegen.
In der Zentralschweiz kennt nur der Kanton Schwyz solche Offenlegungspflichten. Erstmals zur Anwendung kamen die dortigen Transparenzvorschriften bei den Ersatzwahlen für den Regierungsrat vom vergangenen September.