Für 13. AHV-Rente soll Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte steigen
Die 0,7 Prozentpunkte berechnet haben das Departement des Innern (EDI) und das Finanzdepartement (EFD) auf der Grundlage der validierten Finanzperspektive für die AHV. Die neuen Finanzperspektiven für die erste Säule der Altersvorsorge werden erst am Montag veröffentlicht.
Bereits im August hatte der Bundesrat beschlossen, die Erhöhung der AHV-Renten alleine über die Mehrwertsteuer zu finanzieren und auf zusätzliche Beiträge von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden zu verzichten. Ziel ist, den Ausgleichsfonds der AHV bis 2030 im Gleichgewicht zu halten.
Die 13. Altersrente wird gemäss dem Vorschlag des Bundesrates 2026 eingeführt und wird im ersten Jahr rund 4,2 Milliarden Franken und 2030 knapp 5 Milliarden Franken kosten. Die finanzielle Lage von AHV und Bundeshaushalt bedingten sofortige Massnahmen, um diese zusätzlichen Ausgaben zu finanzieren, schreibt der Bundesrat.
Nicht nur die Konsumentinnen und Konsumenten, sondern auch der Bund soll sich an den Kosten des «Dreizehnten» bei der AHV beteiligen. Der Bundesrat will den Bundesanteil der AHV-Ausgaben zwar kürzen, aber weniger stark als geplant. Damit würde der Bund ab 2026 rund 450 Millionen Franken im Jahr an die 13. AHV-Rente beisteuern.