Gemeinden stellen Bedingungen an Spital Wetzikon für Unterstützung
Die Gemeinden seien grundsätzlich bereit, einen Beitrag zur finanziellen Sanierung zu leisten, heisst es in einer Mitteilung der Aktionärsgemeinden der GZO AG Spital Wetzikon vom Freitag. Es brauche aber Voraussetzungen und Unterlagen für eine solche finanzielle Beteiligung.
Die Verantwortlichen seien nun dabei, diese Bedingungen abzuklären. Das werde aber einige Zeit in Anspruch nehmen, heisst es in der Mitteilung. Wann entschieden wird, ist also offen.
Folgen eines Entscheids des Kantons
Das GZO AG betreibt in Wetzikon ein regionales Schwerpunktspital. Es verfügt über 150 Betten und beschäftigt rund 900 Mitarbeitende. Anfang April wurde bekannt, dass sich das Spital an den Kanton Zürich gewandt und um ein Darlehen von 180 Millionen Franken gebeten hatte. Dem Gesuch kam der Kanton aber nicht nach; das Spital gelte nicht als «unverzichtbar». Es sei für die Spitalversorgung der Zürcher Bevölkerung nicht zwingend notwendig.
Gegen den Entscheid des Regierungsrates hatte die GZO AG Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingelegt. Nun machen sich die Gemeinden dafür stark, dass die Beschwerde sistiert wird, wie es in der Mitteilung heisst. Dies sei nach einer «vertieften Situationsanalyse und sorgfältiger Abwägung» entschieden worden.
Seit Anfang Mai befindet sich das Spital in Nachlassstundung. Der Spitalbetrieb läuft aber weiter.