Gericht ebnet Weg für Asyl-Unterkunft im See-Spital Kilchberg
Das Verwaltungsgericht bestätigte in seinem noch nicht veröffentlichten Entscheid die Haltung der Vorinstanz, wie die Zürcher Regierung am Montag mitteilte. Demnach waren die Beschwerdeführerinnen nicht legitimiert, die Bewilligung der Gemeinde Kilchberg anzufechten.
Gegen das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts kann jedoch noch Beschwerde ans Bundesgericht erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde hätte allerdings keine aufschiebende Wirkung, heisst es in der Medienmitteilung weiter. Somit sei der Weg nun frei, um die weiteren Schritte zum Bezug der Unterkunft einzuleiten.
Befristet bis Ende 2025
Weil die Zahlen neuer Asylgesuche und Anträge für den Status S weiterhin hoch sind, hatte der Kanton Anfang Jahr entschieden, das ehemalige See-Spital in Kilchberg als temporäre Unterkunft für Asyl- und Schutzsuchende zu nutzen. Und zwar befristet bis Ende 2025.
Die Eigentümerin der Liegenschaft ist die Stiftung See-Spital. Sie vermietet dem Kanton die Räumlichkeiten. Vorgesehen ist, die Unterkunft Anfang Februar in Betrieb zu nehmen. Sie soll unter anderem Platz bieten für Personen aus der Ukraine mit Schutzstatus S sowie für eine beschränkte Zahl von unbegleiteten Minderjährigen.