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Gericht heisst Beschwerde zu Luzerner Polizeigesetz teilweise gut

Bundesgericht

Gericht heisst Beschwerde zu Luzerner Polizeigesetz teilweise gut

8. November 2024, 12:00 Uhr
Das Bundesgericht fällte hinsichtlich des neuen Luzerner Polizeigesetzes ein Urteil. (Archivbild)
© KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT
Das Bundesgericht hat mehrere Bestimmungen des neuen Luzerner Polizeigesetzes für nichtig erklärt. In der Folge hebt es unter anderem die Regelung zur automatisierten Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung auf.

Die automatisierte Fahndung erfasst vorbeifahrende Fahrzeuge samt Kennzeichen und Insassen, wie das Bundesgericht am Freitag mitteilte. Fast zeitgleich erfolgt ein Abgleich mit den Fahndungsregistern. Die Polizei wollte das System zur Verfolgung von schweren Straftaten sowie vermissten und geflüchteten Personen nutzen.

Laut Bundesgericht greife ein solches System, das in erster Linie der Strafverfolgung diene, in die Kompetenz des Bundes ein. Solche Überwachungsmassnahmen bedürften einer Grundlage in der eidgenössischen Strafprozessordnung.

Auch schuf der Kanton Luzern eine gesetzliche Grundlage, um sich künftig an der Abfrageplattform «Polap» beteiligen zu können, wie es hiess. Mit der Plattform können dereinst die Informationssysteme der Kantone, des Bundes und der EU abgefragt werden.

Gemäss Mitteilung werden die Daten ohne vorgängiges Amtshilfeersuchen zugänglich gemacht, was die Kontrolle und den Rechtsschutz erschwert. In der gesetzlichen Reglung würden weder die Bearbeitungszwecke, noch der Kreis der Zugriffsberechtigten begrenzt. Für diesen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung sei die Reglung nicht ausreichend.

Das Luzerner Parlament hatte im Oktober 2022 fünf neue Artikel zur Änderung des Polizeigesetzes verabschiedet. Daraufhin legten mehrere Privatpersonen im Februar 2023 Beschwerde beim Bundesgericht ein. Dieses hiess die Beschwerde nun teilweise gut.

«Signalwirkung» über den Kanton hinaus

Mitglieder der SP und der Grünen - welche für die Beschwerde verantwortlich zeichnen - freuen sich über den Bundesgerichtsentscheid, wie sie am Freitag mitteilten. Das Polizeigesetz genüge den Anforderungen des liberalen Rechtsstaats nicht, indem es zu unsorgfältig mit den Rechten der Bevölkerung umgehe, wie sich Kantonsrätin Rahel Estermann (Grüne) zitieren liess.

Für die beiden Parteien ist klar, dass das Gesetz verbessert werden muss. Beispielsweise müsse der Datenaustausch klarer definiert werden. Die automatisierte Fahrzeugfahndung dürfe nur ohne die Speicherung von Daten erfolgen.

Für Kantonsrätin Anja Meier (SP) ist klar, dass das Urteil Signalwirkung über den Kanton Luzern hinaus haben wird, wie diese in der Mitteilung schrieb. Denn bereits die Kantone Solothurn und Aargau mussten aufgrund von Gerichtsurteilen ihr Polizeigesetz nachbessern.

Regierung prüft weiteres Vorgehen

Im Nachgang zu SP und Grünen meldete sich am Freitagnachmittag auch die Luzerner Regierung zu Wort. Der Regierungsrat begrüsst es, dass mit dem Bundesgerichtsurteil nun Rechtssicherheit geschaffen wurde, wie sich Regierungsrätin Ylfete Fanaj (SP) in der Mitteilung zitieren liess. Das Urteil werde nun im Detail analysiert und das weitere Vorgehen geprüft.

Zur Reglung über die automatisierte Fahrzeugfahndung schrieb die Regierung, dass sie den Mustertext von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren übernommen habe. Da das Bundesgericht bereits mehrere kantonale Reglungen aufgehoben habe, sei der Kanton Luzern sich aber der Unsicherheiten bewusst gewesen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 8. November 2024 12:00
aktualisiert: 8. November 2024 12:00