Gericht verlängert Nachlassstundung für GZO Spital Wetzikon
Das Gericht begründete den Entscheid damit, dass die Sanierungschancen für das Spital Wetzikon gut sind, wie das GZO Spital Wetzikon am Montag mitteilte. Ende Oktober will das Unternehmen ein Sanierungskonzept vorlegen.
Bestandteil des Sanierungsplans dürften ein Schuldenschnitt sowie eine Kapitalerhöhung sein, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Der Betriebs des Spitals Wetzikon sei stabil, die operativen Erträge würden im Durchschnitt der Schweizer Spitäler liegen. Die Liquidität für den fortlaufenden Betrieb sei gesichert, versicherte das Spital.
Fällige Anleihe setzte Spital unter Druck
In Schieflage geriet das Spital wegen der Fälligkeit einer Anleihe von 170 Millionen Franken im Juni dieses Jahres. Eine Gruppe von Anleihengläubigern forderte daraufhin die Einberufung einer Gläubiger-Versammlung. Diese Versammlung wird nun am 25. Oktober stattfinden.
Die «GZO Creditor Group» hat dabei andere Vorstellungen bezüglich Sanierung als die Spital-Verantwortlichen. Sie will an der Versammlung beantragen, dass die Laufzeit der Anleihe bis Juni 2027 verlängert wird. Der Zinssatz, den das Spital bezahlen muss, soll dabei halbjährlich von derzeit 1,87 Prozent bis auf 4,87 Prozent erhöht werden.
Eine solche Lösung wäre vor allem für jene Anleihegläubiger ein gutes Geschäft, welche die an der Börse gehandelte Anleihe während der Krise im Frühjahr kauften. Die Anleihen wurden damals teilweise für weniger als 40 Prozent des Nennwerts gehandelt. Sie konnten also beispielsweise für weniger als 4000 Franken Anleihen im Wert von 10'000 Franken erwerben.
Kanton wollte kein Geld geben
Das Spital Wetzikon befindet sich seit Ende April in provisorischer Nachlassstundung und versucht, einen Konkurs abzuwenden. Anfang April wurde bekannt, dass das Spital bei der Gesundheitsdirektion um ein Darlehen von 180 Millionen Franken gebeten hatte.
Der Kanton lehnte das Gesuch jedoch ab. Das Spital Wetzikon verfügt über 150 Betten und beschäftigt rund 900 Mitarbeitende. Der Betrieb läuft trotz Nachlassstundung normal weiter.