Gerichtsprozess um Raufhandel mit Todesfolge geht in dritte Runde
Es habe sich um eine Notwehrsituation gehandelt, sagte der Verteidiger den Richtern des Luzerner Kriminalgerichts. Er sei von der Gegenseite mit einem Hammer bedroht worden und habe sich verteidigt.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen einem Mann mit einem Holzstab den Schädel gebrochen zu haben, was eine Hirnblutung zur Folge hatte. Laut Anklageschrift habe Lebensgefahr bestanden, weshalb er der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig zu sprechen sei. Die Staatsanwaltschaft forderte fünf Jahre Freiheitsstrafe mit einem Landesverweis von zehn Jahren.
Laut Verteidiger sei der Schädelbruch durch einen scharfkantigen Gegenstand verursacht worden – durch ein Messer oder einen Schlüsselbund. Auf dem Video sei aber zu erkennen, dass sein Mandant den Mann nur am Rücken getroffen hatte.