Graubünden wartet mit Stimmrechts-Änderung auf den Bund
Die Diskussionen ausgelöst hatte ein Auftrag von Alt-Grossrat Reto Crameri (Mitte), der forderte, dass die Regierung entsprechende rechtliche Grundlagen schaffte.
Die Regierung schlug vor, die kantonale Regelung anzupassen, mit der Überarbeitung aber die Entwicklung auf Bundesebene abzuwarten. Dies, «um ein mögliches Auseinanderfallen mit dem Stimmrecht auf Bundesebene zu vermeiden», wie die Regierung in ihrer Antwort auf den Vorstoss schreibt. Das Bündner Parlament folgte dem Vorschlag der Regierung mit 66 zu 49 Stimmen bei einer Enthaltung. Für ein kantonales Vorpreschen sprachen sich SP, GLP, Grüne und ein Teil der Mitte aus. Das Anliegen an sich ist aber unbestritten. Der Rat überwies den durch die Regierung abgeänderten Auftrag schliesslich einstimmig.
Damit wartet Graubünden einen entsprechenden hängigen Vorstoss auf Bundesebene ab. Eine Abänderung des Stimm- und Wahlrechts dürfte gemäss dem zuständigen FDP-Regierungsrat Martin Bühler rund 300 Personen betreffen.
Andere Kantone preschen vor
Während Graubünden abwartet, haben die Kantone Genf, Appenzell Innerrhoden und Zug den Stimmrechtsausschluss dauernd Urteilsunfähiger bereits generell aufgehoben. Der Kanton Waadt hat eine entsprechende Vorlage im Rahmen einer Volksabstimmung vom 30. November 2025 mit 73,9 Prozent Nein-Stimmen deutlich verworfen. Entsprechende Vorstösse scheiterten auch in den Kantonen Freiburg, St. Gallen und Thurgau.
Hängig sind Vorstösse gemäss Botschaft der Bündner Regierung unter anderem in den Kantonen Basel-Stadt, Luzern, Solothurn, Zürich. Einige Kantone wollen zunächst ebenfalls die Entwicklung auf Bundesebene abwarten - unter anderem Basel-Landschaft, Bern und Schwyz.