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Grundangebot der Luzerner Spitäler wird im Gesetz verankert

Kantonsrat LU

Grundangebot der Luzerner Spitäler wird im Gesetz verankert

6. Mai 2024, 11:37 Uhr
Das bestehende Spital Wolhusen, das durch einen Neubau ersetzt wird. (Archivaufnahme)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Der Luzerner Kantonsrat hat für die drei Standorte des Kantonsspitals (Luks) im Gesetz das Angebot für die Grund- und Notfallversorgung festgelegt. Das Parlament hiess am Montag nach zweiter Lesung mit 65 zu 45 Stimmen eine Vorlage seiner Kommission für Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (Gask) gut.

Zieht die SVP ihre Volksinitiative «Für eine flächendeckende und garantierte Grundversorgung im Kanton Luzern» nicht zurück, wird die Gesetzesänderung zusammen mit der Initiative in einer Doppelabstimmung den Stimmberechtigten unterbreitet. Auch wenn die SVP ihr Volksbegehren zurückzieht, dürfte es zu einer Abstimmung kommen, denn die GLP hat gegen die Gask-Vorlage das Referendum angekündigt.

Die Gask war durch parlamentarische Einzelinitiativen zur Erarbeitung des Gesetzesvorschlags verpflichtet worden. Mit dem Beschluss des Kantonsrats wird im Spitalgesetz festgeschrieben, dass an den drei Luks-Standorten Luzern, Sursee und Wolhusen eine ausreichende, allen zugängliche ambulante und stationäre Grund- und Notfallversorgung angeboten werden müsse.

Die neue Regelung hält auch fest, was unter einer Grund- und Notfallversorgung zu verstehen ist. Diese umfasst demnach insbesondere die innere Medizin, die allgemeine Chirurgie, die Gynäkologie und Geburtshilfe, die Anästhesie, die Intensivüberwachungspflege und eine interdisziplinäre Notfallstation mit 24-Stunden-Bereitschaft.

Anlass: Spital Wolhusen

Der Kantonsrat wollte mit diesem Vorgehen Vertrauen schaffen. Dieses war vor allem im Entlebuch und im Hinterland durch die Diskussionen um den Neubau in Wolhusen erschüttert worden. Ob das Vertrauen tatsächlich wieder hergestellt werden kann, war sich der Rat nach der zweiten Lesung nicht mehr so sicher, wie mehrere Voten zeigten.

Klar ist, dass die ungedeckten Kosten des Spitals Wolhusen durch den gesetzlichen Angebotskatalog steigen werden und vom Kanton als gemeinwirtschaftliche Abgeltungen grundsätzlich übernommen werden müssen. Eine gesetzliche Regelung dazu gibt es aber dazu nicht.

Die Gask habe zu diesem Thema keine Lösung gefunden, obwohl niemand ein Interesse daran habe, dass es dem Luks nicht gut gehe, sagte deren Sprecherin Pia Engler (SP). Sie habe sich damit für Flexibilität ausgesprochen.

Bezahlen, was bestellt wird

Der Kantonsrat bestätigte diese Haltung. Er lehnte einen Antrag von Marcel Budmiger (SP) und Hannes Koch (Grüne) mit 76 zu 35 Stimmen ab. Die beiden forderten, dass gemeinwirtschaftliche Leistungen, die vom Kanton aus regionalpolitischen Gründen bestellt werden, «vollumfänglich abzugelten» seien. Was bestellt werde, müsse auch bezahlt werden, sagte Budmiger.

Das Nein des Kantonsrat zur rot-grünen Forderung führte dazu, dass die beiden Fraktionen die Gesetzesvoralge ablehnten. Ziel der Einzelinitiativen sei es gewesen, Vertrauen zu schaffen, sagte Budmiger. Dies sei nicht gelungen, die Finanzierung des Standorts Wolhusen sei nicht gesichert. Steuergeschenke seien dem Kantonsrat wichtiger als die Gesundheitsversorgung.

Gegen starre Regulierung

Die GLP war grundsätzlich gegen ein gesetzliches Festschreiben der Grund- und Notfallversorgung. Deren Sprecher Mario Cozzio bezeichnete die Gask-Lösung als Rückschritt. Angesichts der rasanten Entwicklung im Gesundheitswesen brauche das Luks Flexibilität und keine starre Regulierung.

Kritik gefallen lassen musste sich die SVP wegen ihrer Volksinitiative für «ein Luxusspital» in Wolhusen, wie es Georg Dubach (FDP) ausdrückte. Die Volksinitiative verlangt für den Standort Wolhusen eine Intensivpflegestation und nicht nur eine Intensivüberwachungspflege. Dubach befürchtete, dass die Stimmberechtigten in der Doppelabstimmung beide Vorlagen ablehnen könnten. Dann sei man zurück auf Feld eins.

Quelle: sda
veröffentlicht: 6. Mai 2024 11:37
aktualisiert: 6. Mai 2024 11:37