Hitzebedingter Baustopp soll keine Konventionalstrafe kosten
Die Kommissionsmotion verabschiedete die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) mit 15 zu 7 Stimmen und mit einer Enthaltung, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Sie sieht gerade öffentliche Bauherren in der Pflicht.
Die Kommission will mit der Motion einem gemeinsamen Anliegen von Baumeistern und Gewerkschaften zu einer möglichst raschen Umsetzung verhelfen. Die Nein-Stimmen kamen aus der SVP.
Unternehmen sollten bei extremer Hitze die Gesundheit und Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz durch das Einstellen der Arbeiten gewährleisten können, ohne Konventionalstrafen zu riskieren, so die Motion. Eine Temperatur in Zahlen wurde dabei nicht genannt.
Besonders öffentliche Bauherren müssen Regeln vorsehen, die eine Anpassungen der Fristen zulassen, wenn die Arbeit im Freien nicht mehr zumutbar seien und der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden nicht mehr gewährleistet werden könne.
Hitze erhöhe auf Baustellen das Risiko für Unfälle und gesundheitliche Probleme, schreibt die WAK-N und verweist auf die Verantwortung der Arbeitgeber für den Gesundheitsschutz.
Genügten Massnahmen wie angepasste Arbeitszeiten, die Begrenzung von Überstunden und regelmässige Pausen nicht, um die Sicherheit der Angestellten zu gewährleisten, bleibe nur noch das Einstellen der Arbeiten. Enge Terminplanungen machten es immer schwieriger, bei grosser Hitze die Arbeit auf dem Bau zu unterbrechen.
Als nächstes entscheidet der Nationalrat über die Motion.