Horgner Richter wollen keine begrenzte Massnahme für «lauten Beter»
Der Mann sei zwar auf gutem Weg, sagte der Richter am Dienstag bei der Urteilseröffnung. Doch das Gericht könne nicht beurteilen, ob ein Jahr als Massnahme reiche. Dauerhaft werde diese wohl nicht sein, entscheiden müssten aber andere.
Die Massnahme nur für ein Jahr auszusprechen, hatte der Verteidiger gefordert. Der Staatsanwalt hätte nichts dagegen gehabt. Spätestens nach fünf Jahren muss die theoretisch unbegrenzte Massnahme überprüft werden.
Der 24-Jährige befindet sich seit Dezember 2022 in der Psychiatrischen Klinik Rheinau. Bei ihm wurde paranoide Schizophrenie diagnostiziert. Er war in einer Moschee in Zürich aufgefallen, weil er «laut betete» und andere Gläubige störte. Ein Mitarbeiter der Moschee rief die Polizei.
Im Wahn gehandelt
In der Klinik darf sich der Beschuldigte mittlerweile mehrere Stunden pro Tag alleine auf dem Gelände bewegen und mit seiner Familie Ausflüge ausserhalb der Klinik machen. Voraussichtlich wechselt er bald in ein betreutes Wohnen.
Aufgrund der Krankheit handelte der Schweizer in schuldunfähigem Zustand. Er habe «Riesenglück» gehabt, dass nicht mehr passiert sei, hielt der Richter fest. Es sei wichtig, dass er eingesehen habe, Medikamente zu brauchen.
Die Taten, die ihm vorgeworfen wurden, bestritt der Beschuldigte nicht. Die Stadtpolizei Zürich hatte ihn im Februar 2022 in der Moschee verhaftet. Er wehrte sich dagegen, bedrohte die Polizisten und trat sie. Zudem beschädigte er einen Kastenwagen der Polizei. Ihm sei nicht bewusst gewesen, warum die Polizisten da waren, fühlte sich verfolgt, sagte er.
Im Gefängnis Horgen zündete er später seine Zelle an, wobei er sich selber verletzte. Er habe sich eingeengt gefühlt und im Wahn gehandelt, sagte er an der Verhandlung.
Täglich sieben Joints
Damals habe er täglich sieben Joints geraucht, aber keine andere Drogen genommen. Nach einer verpatzten Lehrabschlussprüfung habe er sich mit den falschen Leuten abgegeben, einer geregelten Arbeit ging er nicht mehr nach.
Für seine Taten entschuldigte sich der 24-Jährige vor Gericht. Der Staatsanwalt hielt ihm zugute, bereits früher den Polizisten gesagt zu haben, dass es ihm leid tue. Er bat das Gericht um eine zweite Chance. Der Richter zeigte sich zuversichtlich, dass der Mann «die Kurve kriege».