Justiz stellt Strafverfahren zur Seilbahn-Panne am Karren A ein
Die Vorarlberger Staatsanwaltschaft ermittelte gegen den zum Unfallzeitpunkt für die Fahrten zuständigen Mitarbeiter wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Das erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Feldkirch auf Anfrage der österreichischen Presseagentur APA. Die Prüfung der Justizbehörden hätte offenbar keine Anhaltspunkte eines strafbaren Handels ergeben.
Eine heftige Windböe hatte am 23. Juni 2025 gegen 15 Uhr die Seile der Bahn auf den Dornbirner Hausberg Karren aus den Rollen geweht. Eine Gondel mit 19 Passagieren und einem Hund an Bord blieb in über 150 Metern Höhe stehen.
Eine Annäherung der Rettungsgondel war nicht möglich, weil sich die Seile überworfen hatten. Es folgte eine komplizierte Bergungsaktion, die bis 22.30 Uhr dauerte. Dabei wurden die Fahrgäste schliesslich abgeseilt. Verletzt wurde niemand.
Die Seilbahn ging erst nach Wochen und umfassenden Reparaturarbeiten wieder in Betrieb.