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Kanton Luzern muss über Abschaffung der «säumigen Liste» befinden

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Kanton Luzern muss über Abschaffung der «säumigen Liste» befinden

16. Juli 2024, 00:01 Uhr
Wer auf der Liste der säumigen Prämienzahlenden landet, dem werden nur noch Notfallbehandlungen vergütet. (Symbolbild)
© KEYSTONE/GAETAN BALLY
Die Luzerner Regierung hat sich für die Erheblicherklärung eines Postulats der SP über die Abschaffung der Liste der säumigen Krankenkassenprämienzahlenden (LSP) ausgesprochen. Unter anderem, da sich der Nutzen der Liste nicht faktenbasiert nachweisen lasse.

Von 2019 bis 2023 befanden sich zwischen 4500 und 4700 Personen auf der Liste, schrieb die Luzerner Regierung in ihrer Stellungnahme vom Dienstag. Ein Abwärtstrend sei nicht ersichtlich. Auch Vergleiche zwischen den Kantonen vermochten nicht aufzuzeigen, ob die LSP ein erfolgreiches Instrument sei, um die Zahl der der säumigen Prämienzahlenden zu reduzieren.

Der Betrieb der LSP verursache jährlich einen Aufwand von 59'500 Franken, so die Regierung. Künftige Kostensteigerungen seien aufgrund erhöhter Sicherheitsanforderungen und IT-Anpassungen absehbar. Zeitnah würden diesbezüglich Investitionen von 200'000 Franken nötig.

Als weiteren Gesichtspunkt nennt die Regierung ethische Aspekte. So sei die Nationale Ethikkommission 2023 zum Schluss gekommen, dass die LSP gegen gewichtige ethische Prinzipien der Gerechtigkeit, Fairness und Solidarität zwischen den Bevölkerungsgruppen verstosse. Denn wer auf der säumigen Liste landet, dem werden nur noch Notfallbehandlungen vergütet.

Die Regierung fügt an, dass die LSP für die Leistungserbringer einen Mehraufwand darstelle. Werde die Liste abgeschafft, entfielen die Abklärungen darüber, ob die Kriterien für einen Notfall erfüllt sind oder nicht. Die herausfordernden Abklärungen verursachten regelmässig berufsethische Konfliktsituationen.

Auch David Roth (SP) betont, dass sich Notfallbehandlungen auf Gesetzesebene nicht umfassend definieren liessen, wie dieser in seiner Motion schrieb. Eine angemessene Gesundheitsversorgung dagegen sei ein Grundrecht.

Diverse Kantone haben die sogenannte «schwarze Liste» bereits abgeschafft. Nur noch die Kantone Luzern, Aargau, Thurgau und Tessin halten an der Liste fest.

Quelle: sda
veröffentlicht: 16. Juli 2024 00:01
aktualisiert: 16. Juli 2024 00:01