Kanton Wallis darf nun doch vier Wolfsrudel abschiessen
Nach Erhalt der Bewilligung des Bafu habe Staatsrat Frédéric Favre, Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport, die Beseitigung auch dieses Rudels angeordnet, teilte der Kanton Wallis am Mittwoch mit. Zu Beginn hatte das Bafu entschieden, dass der Kanton Wallis nur eines von vier vorgesehenen Wolfsrudeln abschiessen darf. Die Erlaubnis galt zunächst nur für das Nanz-Rudel.
In der Folge sprach Staatsrat Frédéric Favre bei Umweltminister Albert Rösti vor. Die beiden Parteien kamen überein, dass das Wallis für diese drei Rudel ohne Abschussgenehmigung Wiedererwägunganträge auf eine proaktive Regulierung stellen kann.
Zunächst erteilte das Bafu nachträglich für die Rudel Les Toules und Augstbord eine Abschussgenehmigung. In beiden Fällen kam das Bundesamt nach Ergänzungsanträgen aus dem Wallis zum Schluss, dass Wölfe Nutztiere in geschützten Situation angegriffen haben. Zuletzt hiessen die Behörden in Bern die Beseitigung des Rudels Hérens-Mandelon gut.
Die Wolfspopulation im Wallis wird auf 90 bis 120 Individuen geschätzt. In der laufenden Jagdperiode wurden im Wallis bislang fünf Wölfe erlegt, zwei davon durch Wildhüter und drei durch Jäger. Die Regulierungsbewilligung gilt bis zum 31. Januar 2025.