«Kleine Verwahrung» für Handgranaten-Anschlag auf Ex-Geliebte
Das Bundesstrafgericht verurteilte den 54-jährigen Mann aus dem Kanton Basel-Landschaft wegen Mordversuchs, wie es am Freitag bekanntgab. Der Aufschub einer Freiheitsstrafe zugunsten einer stationären Massnahme wird im Volksmund «kleine Verwahrung» genannt. Dies, weil eine Entlassung des Verurteilten in die Freiheit kein vorher festgesetztes Ende hat und vom Behandlungserfolg abhängt.
Mit dem Urteil entspricht das Bundesstrafgericht in Bellinzona dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Es kann noch angefochten werden.
Bein Anschlag von 2024 in Lörrach D konnte die Ex-Geliebte des Verurteilten das Auto unverletzt verlassen, bevor dieses in Vollbrand geriet. Der Mann gab den Ermittlern an, er habe die Trennung von seiner Geliebten nicht ertragen.