Kommission fordert Orientierung an «Zentralschweizer Modell»
Das so genannte «Zentralschweizer Modell» wurde von einer Arbeitsgruppe der Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen- und Direktorenkonferenz erarbeitete und sieht vor, den Beginn der Anspruchsberechtigung auf die Ausbildungsbeiträge bei 22 Jahren anzusetzen. Der Vorschlag der Luzerner Regierung sieht dies erst ab 25 Jahren vor.
Damit würden die Beiträge pro Kopf zwar geringer ausfallen, aber es würde eine grössere Gruppe Studierender und Auszubildender erreicht, teilte die Kommission am Montag mit.
Die Orientierung am «Zentralschweizer Modell» sei der Kommission wichtig, weil damit die Versorgungsregion Zentralschweiz gestärkt und die enge Zusammenarbeit und Absprache mit den weiteren Kantonen gefördert werde, hält diese fest. Für den Fall, dass der Bund das «Zentralschweizer Modell» finanziell nicht unterstütze, bleibe eine Rückkehr zum Vorschlag des Regierungsrats möglich.
Zwei Korrekturen
Ausserdem korrigiert die Gask den Gesetzesentwurf mit zwei Anträgen. Einerseits soll der Kanton die Umsetzungskosten vollständig selber tragen. Nur die Kosten für die Beiträge an die Betriebe und für die Ausbildungsbeiträge sollen zwischen Kanton und Gemeinden im Verhältnis 70 zu 30 geteilt werden. Andererseits sieht die Kommission vor, dass Beitragsempfängerinnen und -empfänger die erhaltenen Gelder zurückzahlen müssen, wenn sie die geförderte Ausbildung aus selbstgewählten Gründen abbrechen.
Die Ausbildungsoffensive ist eine Folge der Pflegeinitiative, welche die Schweizer Stimmberechtigten vor zwei Jahren gutgeheissen haben. Bund und Kantone wurden unter anderem dazu verpflichtet dafür zu sorgen, dass genügend Pflegefachkräfte zur Verfügung stehen. Als ersten Schritt zur Umsetzung der Pflegeinitiative hat der Bund eine auf acht Jahre befristete Ausbildungsoffensive beschlossen.