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Kommission für Kriegsmaterial-Wiederexporte an Ukraine mit Auflagen

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Kommission für Kriegsmaterial-Wiederexporte an Ukraine mit Auflagen

18. Juni 2024, 14:59 Uhr
Begehren aus Deutschland für die Weitergabe von Schweizer Munition für den Gepard-Flugabwehrpanzer an die Ukraine haben Vorstösse für die Lockerung des Nichtwiederausfuhr-Verbots ausgelöst. (Archivbild)
© KEYSTONE/EPA/IGOR TKACHENKO
Die Ukraine soll in Zukunft indirekt Schweizer Rüstungsgütern erhalten können. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SIK-N) hat am Dienstag ihre Vorschläge für eine Anpassung des Kriegsmaterialgesetzes beschlossen, aber mit knappstem Mehr.

Den Gesetzesentwurf verabschiedete die SIK-N mit 10 zu 10 Stimmen, 4 Enthaltungen und mit Stichentscheid von Präsidentin Priska Seiler Graf (SP/ZH). Seiler Graf gab den Beschluss am Dienstag in Bern vor den Medien bekannt.

Heute verbietet es das Kriegsmaterialgesetz, exportierte Schweizer Rüstungsgüter an die Ukraine weiterzugeben. Die Mehrheit der Kommission halte die Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes für nötig, sagte Seiler Graf.

Die heutige Regelung, mit der die Schweiz Abnehmerländer von Kriegsmaterial daran hindere, in der Ukraine zu helfen, stosse auf grosses Unverständnis. Die Minderheit hingegen halte das Timing - eine Änderung der Regeln mitten in einem Krieg - für schlecht. Auch habe sie Bedenken wegen der Neutralität, sagte Seiler Graf.

Quelle: sda
veröffentlicht: 18. Juni 2024 14:59
aktualisiert: 18. Juni 2024 14:59