Lautstarker Ausbruch des Beschuldigten am Obergericht Zürich
Dem Schweizer wird vorgeworfen, er habe im September 2016 seine Untermieterin im Streit erdrosselt und sich anschliessend an ihrer Leiche vergangen. Er ist geständig.
Ein erstes Gutachten diagnostizierte eine Schizophrenie. Sowohl das Bezirksgericht Zürich als auch das Kantonale Obergericht stuften den Beschuldigten für das Tötungsdelikt als schuldunfähig ein, für die Leichenschändung aber als schuldfähig. Das Bundesgericht rügte dies als groben Verfahrensfehler und wies den Fall zurück.
Bei der zweiten Beurteilung wurde der Mann aufgrund eines zweiten Gutachtens vom Bezirksgericht als schuldfähig bezüglich beider Delikte erklärt und zu 13,5 Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Das Obergericht verlangte im September 2023 nach mehr Klarheit zum psychischen Zustand und ordnete ein Ergänzungsgutachten an.
Diesmal war der Beschuldigte bereit, mit dem Psychiater zu sprechen. Die Diagnose Schizophrenie wurde verneint. Es bestehe der Verdacht auf ein Aufmerksamkeits- und Hyperaktivitätssyndrom, kurz ADHS. Das Risiko für weitere Gewalttaten sei moderat bis deutlich.
Positives Bild widerlegt
Mit den entsprechenden Medikamenten gehe es ihm viel besser, sagte die Verteidigerin. Ihr Mandant sei viel ruhiger und beherrschter geworden. Er fahre nicht mehr so leicht aus der Haut.
Kurz darauf später machte der Beschuldigte aus diesen Ausführungen Makulatur. Lautstark fiel er dem Staatsanwalt ins Wort, beschimpfte ihn als Unmensch und Lügner.
Die beiden Polizisten, die ihn begleiteten, machten sich zum Eingreifen bereit. Die Verteidigerin und die vorsitzende Richterin versuchten ihn zu beruhigen, aber vergeblich. Er werde sich «nicht unterdrücken lassen von solchen Lügen» lamentierte der Mann.
Nach ein paar Minuten war der Ausbruch vorbei. Nach einer kurzen Pause ging die Verhandlung weiter. Die Urteilseröffnung ist für Donnerstagabend vorgesehen.