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Luzern verschärft Massnahmen gegen Quaggamuschel

Schifffahrt

Luzern verschärft Massnahmen gegen Quaggamuschel

15. April 2024, 09:08 Uhr
Die Quaggamuschel kann sich schnell ausbreiten. (Archivaufnahme)
© KEYSTONE/DPA zb/SILKE OLDORFF
In die Luzerner Seen sollen keine schädlichen Organismen wie etwa die Quaggamuschel eingeschleppt werden. Der Regierungsrat verschärft deswegen auf den 1. Mai 2024 die Bestimmungen in der Schifffahrtsverordnung.

Für Schiffe, die aus einem anderen Kanton oder dem Ausland stammen und die im Vierwaldstättersee eingewassert werden sollten, galt bis anhin eine Vignettenpflicht. Neu müssten diese Schiffe gereinigt werden, teilte die Staatskanzlei am Montag mit. Sie würden nur noch eine Vignette erhalten, wenn ein entsprechender Beleg vorliege.

Mit der Neuerung soll verhindert werden, dass gebietsfremde Pflanzen, Tiere und andere Organismen in die Luzerner Gewässer gelangen, wie es in der Mitteilung weiter hiess. So breitet sich etwa die aus dem Schwarzen Meer stammende Quaggamuschel in der Schweiz aus. Sie kann erheblich Schäden anrichten. Der Kanton Zug hat für die Einwasserung von auswärtigen Booten sogar für die Dauer von einem Jahr ein Verbot ausgesprochen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 15. April 2024 09:08
aktualisiert: 15. April 2024 09:08