Kirche
Luzern verzichtet auf Wahlrechte bei Besetzung von Pfarrstellen
Die Luzerner Regierung hat entschieden, künftig auf einen Teil der Wahlrechte bei der Besetzung von Pfarrstellen zu verzichten. Als Grund nennt sie die sozialen, politischen und religiösen Entwicklungen der vergangenen Jahre.
Der Heilige Stuhl gab seine Zustimmung für die Anpassung der päpstlichen Privilegien, wie die Luzerner Staatskanzlei am Montag mitteilte.
Seit je her verfügt der Luzerner Regierungsrat über gewisse Wahlrechte bei der Besetzung von rund 20 Pfarrstellen. Künftig sollen vier Wahlrechte beim Kanton Luzern verbleiben. Und zwar jene der Kollegiatstifte St. Michael in Beromünster und St. Leodegar in Luzern sowie der Jesuitenkirche Luzern und des Klosters St. Urban festhalten.