Luzerner AKK soll nicht zu mehr Berichten verpflichtet werden
Stutz, der dem Kantonsrat nicht mehr angehört, forderte in seinem Vorstoss, dass die AKK jährlich einen Tätigkeitsbericht erstelle und veröffentliche. Dies solle in einer neuen Bestimmung im Kantonsratsgesetz festgeschrieben werden.
Die AKK erstattet dem Kantonsrat alle vier Jahre auf Ende der Legislatur Bericht. Dieser bleibe vertraulich, kritisierte Stutz. Transparenz gehöre aber zu den Voraussetzungen für das Vertrauen in das staatliche Handeln.
Nach Ansicht von Stutz wird der Kanton Luzern «von obrigkeitsgefälligen Regelungen geprägt». Bürgerinnen und Bürger würden nicht erfahren, was die AKK kontrolliert habe und zu welchen Einschätzungen sie gekommen sei.
Spielraum vorhanden
Der Regierungsrat lehnt die Motion ab. Die AKK habe genügend Handlungsspielraum, um die beantragte Information der Öffentlichkeit umzusetzen, schrieb er in seiner am Dienstag publizierten Antwort. So gebe es keine Bestimmungen dazu, wie oft sie informieren müsse, und wann sie die Öffentlichkeit informiere.
Als Einschränkung führt der Regierungsrat aber an, dass die AKK bei ihrer Information die gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere das Amtsgeheimnis, einhalten müsse. Die Wahrung des Amtsgeheimnisses sei zentral, erklärte er.
Der Regierungsrat begründete dies damit, dass zwischen Regierung, Verwaltung und AKK ein transparenter Austausch gepflegt werden solle. Die Themen müssten offen angesprochen werden können.
Bereit ist der Regierungsrat aber für mehr Transparenz bei der Finanzkontrolle zu fordern, wie es Stutz in einer weiteren Motion forderte. Allerdings lehnt er es ab, den Finanzkontrollbericht ungekürzt zu veröffentlichen. Er beantragt dem Kantonsrat deswegen, diese Motion teilweise erheblich zu erklären.