Luzerner Herdenschutzhunde unterliegen weiterhin der Hundesteuer
Im Kanton Luzern zahlen Hundehalterinnen und -halter jährlich und pro Hund eine Steuer in Höhe von 120 Franken, sobald die Tiere sechs Monate alt sind. In der ersten Lesung des Gesetzes über das Halten von Hunden entschied der Kantonsrat, dass Halterinnen und Halter von Assistenzhunden von der Steuer befreit werden sollen, Therapiehunde aber weiterhin besteuert werden sollen.
In der zweiten Lesung ging es nur um die Herdenschutzhunde. Einen entsprechenden Antrag reichte die vorberatende Kommission ein. Deren Sprecherin Pia Engler (SP) sagte, für die Steuerbefreiung spreche, dass der Herdenschutz gefördert werden solle, dagegen, dass der Herdenschutzhund bereits subventioniert werde.
Vehement für eine Steuerbefreiung stark machte sich Jasmin Ursprung (SVP). Es sei ein Widerspruch, wenn der Kanton ein Tier besteuere, das der Bund finanziell fördere. Herdenschutzhunde seien wegen des Wolfs wichtige Nutztiere und würden öffentliche Einrichtungen wie Robidog kaum beanspruchen.
Regierungsrätin Michaela Tschuor (Mitte) sagte dagegen, Herdenschutzhunde würden keine öffentliche oder hoheitliche Aufgabe ausüben. Zudem profitierten die Halterinnen und Halter nicht nur von Bundessubventionen, sondern auch von einer reduzierten kantonalen Hundesteuer.
Die Teilrevision des Hundegesetzes wurde nach der zweiten Lesung mit 109 zu 0 Stimmen gutgeheissen.