Luzerner Kantonalbank muss bei Chef-Löhnen Mass halten
Der Kantonsrat hat am Dienstag eine Motion von Michael Kurmann (Mitte) mit 101 zu 7 Stimmen als Postulat erheblich erklärt. Der Regierungsrat wird damit in der Eignerstrategie eine maximale Entschädigung der Geschäftsleitungsmitglieder von 850'000 Franken vorsehen.
Kurmann hatte ursprünglich einen im Gesetz verankerten Lohndeckel verlangt. Dieser sollte für Geschäftsleitungsmitglieder von Organisationen gelten, an denen der Kanton eine Mehrheit hält.
Der Regierungsrat führte in seiner Antwort aus, dass letztlich nur eine Regelung für die Luzerner Kantonalbank (Lukb) nötig sei. Für viele Mehrheitsbeteiligungen gelte das kantonale Personalrecht, von den anderen entrichte nur die Lukb eine höher Entschädigung an Geschäftsleitungsmitgliedern, als gefordert.
Der Regierungsrat beantragte deswegen eine Erheblicherklärung als Postulat und damit eine Regelung in der Eignerstrategie. Er sei damit einverstanden, sagte Kurmann. Er erwarte aber, dass der Regierungsrat die Forderung umsetze und nicht nur prüfe. Regierungsrat Reto Wyss (Mitte) sicherte dies Kurmann zu.
Die Lukb setze mit den stark gestiegenen Löhnen in der Geschäftsleitung ihren guten Ruf aufs Spiel, begründete Kurmann seine Forderung. Die Hauptverantwortung liege, wegen der Staatsgarantie, ohnehin nicht bei der Geschäftsleitung, sondern beim Kanton. Es brauche deswegen eine Kurskorrektur.