Luzerner Kantonsrat bestätigt revidiertes Verkehrssteuergesetz
Die Änderung des Verkehrsabgabengesetzes hat das Ziel, die Höhe der Motorfahrzeugsteuer nach ökologischen Gesichtspunkten festzulegen. Dies war vom Kantonsrat in seiner Klimadebatte 2019 verlangt worden.
Neu werden nach den Beschlüssen des Kantonsrats die Autos statt nach Hubraum nach dem Gesamtgewicht und der Leistung besteuert werden. Diese Mischrechnung wird gemacht, weil die CO2-armen Elektrofahrzeuge wegen ihren Batterien schwerer sind als vergleichbare Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren.
Besonders energieeffiziente und CO2-arme Fahrzeuge werden während fünf Jahren mit einem Steuerrabatt von 80 Prozent belohnt. Schmutzige Autos und solche mit einem hohen CO2-Ausstoss werden mit einem unbefristeten Malus von bis zu 30 Prozent bestraft. Einen Malus kennt bereits die heutige Gesetzgebung. Insgesamt soll das neue System ertragsneutral sein.
Die SVP lehnte die Vorlage als einzige Fraktion ab. Thomas Alois Hodel (SVP) kritisierte, dass mit dem neuen Regime schwere Elektroautos bevorteilt würden. Auch diese sollten aber an die Strasseninfrastruktur zahlen. Auf ein Referendum wolle die SVP aber verzichten.
Das revidierte Gesetz soll auf Anfang 2025 in Kraft treten.